Verkaufs- und Lieferbedingungen Schweiz (AEB)
Gültig ab dem 01. Januar 2024
1.0 Bedingungen
1.1 Allgemein
Wir behalten uns vor, unsere Verkaufs und Lieferbedingungen für die Schweiz jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Die aktuelle Version der Bedingungen finden Sie unter www.bucher-stahl.ch
Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), siehe www.bucher-stahl.de/agb.
1.2 Preise
Alle aufgeführten Preise verstehen sich exkl. MwSt.
1.3 Transport
Für jeden Auftrag, der geliefert wird, erheben wir einen Transportkostenanteil inkl. LSVA von 3,9 % des Warenwertes exkl. MwSt., jedoch mindestens eine Pauschale von EUR 150,00 / CHF 150,00 beziehungsweise maximal EUR 490,00 / CHF 490,00.
Für Postporto, Bahnfracht, Servicedienst und eventuelle Spezialtransporte usw. verrechnen wir die effektiven Kosten.
Transport und Verzollung erfolgt nach Incoterms 2010 - DDP Einfuhrumsatzsteuer wird dem Importeur berechnet
1.4 Verzollung
Kosten für Verzollung: EUR 40,00 / CHF 45,00 inkl. 2 Zollpositionen, für jede weitere Zollposition fallen EUR 4,00 / CHF 4,50 an.
1.5 Gewichtsermittlung
Für die Gewichtsermittlung gelten die in den Preislisten aufgeführten, theoretischen, bzw. die durch Waagen ermittelten Gewichte.
1.6 Mindestfaktura
Der Mindestfakturabetrag beträgt EUR 200,00 / CHF 200,00 .
1.7 Verpackungen
Verpackungen werden gemäß den effektiven Kosten verrechnet.
Schutzverpackung für Edelstahl- und Aluminiumbleche EUR 27,50 / CHF 32,00
Schutzverpackung für Superformat-Bleche (2x4 m.) EUR 64,50 / CHF 75,00
Handling- und Verpackungskosten EUR 27,50 / CHF 32,00
Bundmaterial in Bunt- und Edelstahl EUR 10,50 / CHF 12,50
1.8 Positionszuschlag
Für jede Rüstposition wird ein Zuschlag von EUR 5,50 / CHF 6,00 erhoben.
1.9 Werkszeugnisse
Pro Werkzeugnis nach EN 10204 wird ein Unkostenbeitrag erhoben
Prüfbescheinigung : EUR 15,00 / CHF 20,00
Abnahmeprüfzeugnis 3.1 : EUR 15,00 / CHF 20,00
Wird ein WZ benötigt, muss dieses spätestens zum Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegeben werden.
1.10 Reststücke / Restlängen
Wir behalten uns vor, anfallende Reste in Rechnung zu stellen.
1.11 Warenretouren
Materialien können nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zurückgenommen werden.
Retouren nehmen wir bis längstens innerhalb von 3 Monaten nach der Lieferung zurück, sofern sie noch in einem einwandfreien Zustand sind, und nicht spezifisch für den Kunden bestellt wurden.
Sonderanfertigungen, bearbeitetes Material und Waren, die nicht bei uns gekauft wurden, werden nicht zurückgenommen.
Für unseren Aufwand verrechnen wir 25% des Warenwertes jedoch mindestens EUR 200,00 / CHF 200,00.
Die Weitergabe zusätzlicher Lieferantenabzüge bleibt vorbehalten.
Anfallende Kosten für Rücktransporte und Entsorgungen werden effektiv verrechnet. Verpackung, Rüstpositionen, Schnittkosten u.s.w. werden nicht zurückerstattet.
Retouren unter EUR 200,00 / CHF 200,00 werden nicht gutgeschrieben.